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Eigentumswohnung(en) werden in objego als separates Objekt behandelt und unabhängig von den anderen Einheiten innerhalb des Objekts abgerechnet. Wenn Sie zwei Eigentumswohnungen innerhalb eines Mietobjekts haben, müssen die Kosten separat für die einzelnen Eigentumswohnungen eingetragen werden.

Die meisten Kostenarten sollten Sie der Hausgeldabrechnung entnehmen können. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie nur die umlagefähigen Kosten aus der Hausgeldabrechnung entnehmen. Setzen Sie bei den entsprechenden Kostenarten den Haken bei Hausgeldabrechnung. Die Rechnung für die Grundsteuer wird zum Beispiel nicht auf der Hausgeldabrechnung aufgeführt, da Sie die Rechnung als Eigentümer direkt erhalten. Hierfür können Sie den Haken entfernen.

 

Wenn der Haken bei Hausgeldabrechnung gesetzt ist, können Sie den Gesamtbetrag einer Kostenart und den Betrag Anteil Einheit, die Sie von der Hausgeldabrechnung entnehmen, eintragen.

Hinweis:

  • In der ersten Tabelle: Aufteilung der Gesamtkosten für Ihr Mietobjekt  werden die Kosten Ihrer Eigentumswohnung angezeigt.
  • In einer separaten Tabelle: Aufteilung der Gesamtkosten des Gebäudes wird der Gesamtbetrag der Kostenart mit den Gesamteinheiten aufgelistet.

Wir unterscheiden daher zwischen Gesamtkosten der Eigentumswohnung mit Kostenanteil des Mieters und Gesamtkosten des Gebäudes.

 

Ohne Umlage anhand einer Hausgeldabrechnung, muss der Anteil der Einheit ggf. manuell aus dem Gesamtbetrag der Kostenart berechnet und eingetragen werden oder dem Mieter direkt zugeordnet werden. Der Gesamtbetrag einer Kostenart kann dementsprechend nicht eingetragen werden.

 

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie für die Umlage der Kosten nur den Umlageschlüssel: Direktzuordnung gewählt haben, wird Ihnen beim dem Punkt: Gesamteinheiten folgender Hinweis angezeigt:

mceclip1.png

 

Bei einer Umlage der Kosten nach Direktzuordnung , werden generell keine Gesamtkosten der Kostenarten, die auf der Hausgeldabrechnung aufgeführt sind, in der Betriebskostenabrechnung angezeigt. 

 

 

 

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