Was ist die Gas-/Strompreisbremse?
Die Gas- und Strompreisbremse ist eine Maßnahme der deutschen Bundesregierung, um einen übermäßigen Anstieg der Gas- und Stromkosten zu verhindern. Dies wurde unter anderem durch Entlastungen in Bezug auf Gas und Strom umgesetzt.
Für Vermieter bedeutet das, dass erhaltene Entlastungen auf der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung separat ausgewiesen werden müssen, damit eine Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Folgende Voraussetzungen müssen bestehen, damit die Entlastung betreffend der Gas- bzw. Strompreisbremse in objego erfasst werden kann.
- Auf der erhaltenen Gas- bzw. Stromrechnung muss die Entlastung separat ausgewiesen sein.
Die Maßnahmen beziehen sich rückwirkend auf den Geltungszeitraum ab Januar 2023 und müssen auf der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung gesondert aufgeführt werden.
- Die Entlastungen beziehen sich aktuell nur auf den Abrechnungszeitraum 2023.
- Vom System wird aktuell nur leitungsgebundenes Erdgas unterstützt. Andere Brennstoffe können aktuell nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung erstellt werden.
Nachfolgend erläutern wir, wie Sie die Gas-/Strompreisbremse in objego erfassen können.
1. Anlegen der Erdgas- bzw. Stromrechnung
Sie können die Erdgasrechnung bzw. Stromrechnung im Bereich: Einnahmen & Ausgaben oder direkt im Vorgang der Betriebs-/Heizkostenabrechnung erfassen. Wir erläutern den Vorgang im Bereich „Einnahmen & Ausgaben“.
Starten Sie den Vorgang im Bereich: Einnahmen & Ausgaben, über die Funktion: Position hinzufügen und Ausgabe hinzufügen.
Im ersten Schritt erfassen Sie den Verwendungszweck (optional), das Buchungsdatum Ihrer Erdgasrechnung und wählen das betreffende Mietobjekt aus.
Klicken Sie im Anschluss auf „Ausgabeart zuweisen“. Im angezeigten Fenster erfassen Sie die Informationen zur Erdgasrechnung, wie den betreffenden Abrechnungszeitraum (2023), die Kostenart: Erdgas (der Umlageschlüssel: Heizkosten ist hier vorgegeben) und den Rechnungsbetrag vor der Entlastung.
Bitte setzen Sie den Haken bei: „Rechnung für Betriebskostenabrechnung berücksichtigen“, damit diese nachfolgend in der Berechnung berücksichtigt wird.
Im nächsten Schritt erfassen Sie den Lieferzeitraum (Anfang/Ende) und den Gesamtverbrauch (in kWh (Kilowattstunden)).
Bitte beachten Sie hier, dass in Bezug auf die Heizkostenabrechnung nur der Zeitraum 01.01. – 31.12. unterstützt wird.
Im letzten Schritt geben Sie Informationen zu den aufgeführten CO₂-Kosten an. Hier erfassen Sie die CO₂-Kosten und die CO₂-Emissionen anhand Ihrer erhaltenen Erdgasrechnung.
Mit „Weiter“ legen Sie die Erdgasrechnung an und im Anschluss befinden Sie sich wieder in der Maske: Ausgabe hinzufügen.
2. Rückerstattung zur Gas-/Strompreisbremse erfassen
In der Maske „Ausgabe hinzufügen“ gibt es einen Hinweis zur Entlastung, wenn Sie die Erdgasrechnung erfasst haben. Über „Rückerstattung hinzufügen“ können Sie die Rückerstattung zur Gaspreisbremse erfassen.
Nachfolgend öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie die Informationen zur erhaltenen Entlastung erfassen können. Wählen Sie Rückerstattung, den betreffenden Abrechnungszeitraum (der Selbe wie bei der Erdgasrechnung), als Kostenart: Gaspreisbremse (der Umlageschlüssel: Heizkosten ist hier vorgegeben) und den Rechnungsbetrag zur erhaltenen Entlastung.
Bitte setzen Sie den Haken bei: „Rechnung für Betriebskostenabrechnung berücksichtigen“, damit diese nachfolgend in der Berechnung berücksichtigt wird.
Bestätigen Sie die Angaben mit „Weiter“, um die Rückerstattung zu erfassen. Nachfolgend befinden Sie sich wieder in der Maske: Ausgabe hinzufügen.
Wenn Sie die Rechnung und die erhaltene Erstattung erfasst haben, können Sie den Vorgang mit „Ausgabe hinzufügen“ abschließen.
Informationen zur Erfassung der Strompreisbremse:
Bei der Strompreisbremse ist das Vorgehen fast identisch. Erfassen Sie die Stromkosten als Positionen des Mietobjektes für die Betriebskostenabrechnung und im Anschluss die Entlastung als Rückerstattung anhand der erhaltenen Rechnung. Nutzen Sie für die Rückerstattung die Kostenart „Strompreisbremse“ und den identischen Umlageschlüssel wie bei den Stromkostenpositionen.