Was ist die Gas-/Strompreisbremse?
Die Gas- und Strompreisbremse ist eine Maßnahme der deutschen Bundesregierung, um einen übermäßigen Anstieg der Gas- und Stromkosten zu verhindern. Dies wurde unter anderem durch Entlastungen im Bezug auf Gas und Strom umgesetzt.
Für Vermieter bedeutet das, dass erhaltene Entlastungen auf der Betriebs-/ bzw. Heizkostenabrechnung separat ausgewiesen werden müssen, damit eine Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Folgende Voraussetzungen müssen bestehen, damit die Entlastung betreffend der Gas- / bzw. Strompreisbremse in objego erfasst werden kann.
- Auf der erhaltenen Gas-/ bzw. Stromrechnung muss die Entlastung separat ausgewiesen sein
-
Die Maßnahmen beziehen sich rückwirkend auf den Geltungszeitraum ab Januar 2023 und müssen. auf der Betriebs-/ bzw. Heizkostenabrechnung gesondert aufgeführt werden.
- Die Entlastungen beziehen Sich aktuell nur auf den Abrechnungszeitraum 2023.
- Vom System wird aktuell nur leitungsgebundenes Erdgas unterstützt, andere Brennstoffe können aktuell nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung erstellt werden.
Nachfolgend erläutern wir, wie Sie die Gas-/Strompreisbremse in objego erfassen können.
1. Anlegen der Erdgas-/ bzw. Stromrechnung
Sie können die Erdgasrechnung bzw. Stromrechnung im Bereich: Einnahmen & Ausgaben oder direkt im Vorgang der Betriebs-/Heizkostenabrechnung erfassen. Wir erläutern den Vorgang im Bereich: Einnahmen & Ausgaben anhand des Beispiels einer erhaltenen Erdgasrechnung:
Starten Sie den Vorgang im Bereich: Einnahmen & Ausgaben, über die Funktion: Position hinzufügen und Ausgabe hinzufügen.
Im ersten Schritt erfassen Sie den Verwendungszweck (optional), das Buchungsdatum Ihrer Erdgasrechnung und wählen Sie das betreffende Mietobjekt aus.
Klicken Sie im Anschluss auf Ausgabeart zuweisen. Im Pop-Up Fenster erfassen Sie die Informationen zur Erdgasrechnung, wie den betreffenden Abrechnungszeitraum (2023), die Kostenart: Erdgas (der Umlageschlüssel: Heizkosten ist hier vorgegeben) und den Rechnungsbetrag vor der Entlastung.
Bitte setzen Sie den Haken bei: Rechnung für Betriebskostenabrechnung berücksichtigen; damit diese nachfolgend in der Berechnung berücksichtigt wird.
Im nächsten Schritt erfassen Sie den Lieferzeitraum (Anfang/Ende) und den Gesamtverbrauch (in kWh (Kilowattstunden)).
Im letzten Schritt geben Sie Informationen zu den aufgeführten CO2-Kostenaufteilung an. Hier erfassen Sie die CO2-Kosten und die CO2-Emissionen, anhand Ihrer erhaltenen Erdgasrechnung.
Mit Speichern legen Sie die Erdgasrechnung an und im Anschluss befinden Sie sich wieder in der Maske: Ausgabe hinzufügen.
2. Rückerstattung zur Gas-/Strompreisbremse erfassen
In der Maske: Ausgabe hinzufügen, gibt es einen Hinweis zur Entlastung, wenn Sie die Erdgas Rechnung erfasst haben. Über Rückerstattung hinzufügen können Sie die Rückerstattung zur Gaspreisbremse erfassen.
Nachfolgend öffnet sich ein neues Pop-Up Fenster in dem Sie die Informationen zur erhaltenen Entlastung erfassen können. Wählen Sie Rückerstattung, den betreffenden Abrechnungszeitraum (der Selbe wie bei der Erdgasrechnung), als Kostenart: Gaspreisbremse (der Umlageschlüssel: Heizkosten ist hier vorgegeben) und den Rechnungsbetrag zur erhaltenen Entlastung.
Bitte setzen Sie den Haken bei: Rechnung für Betriebskostenabrechnung berücksichtigen; damit diese nachfolgend in der Berechnung berücksichtigt wird.
Bestätigen Sie die Angaben mit Weiter, um die Rückerstattung zu erfassen. Nachfolgend befinden Sie sich wieder der Maske: Ausgabe hinzufügen.
Wenn Sie die Rechnung und die erhaltene Erstattung erfasst haben, können Sie den Vorgang mit Ausgabe hinzufügen abschließen.
Informationen zur Erfassung der Strompreisbremse:
Bei der Strompreisbremse ist das Vorgehen fast identisch. Erfassen Sie die Stromkosten als Positionen des Mietobjektes für die Betriebskostenabrechnung und im Anschluss die Entlastung, als Rückerstattung anhand der erhaltenen Rechnung. Nutzen Sie für die Rückerstattung die Kostenart: Strompreisbremse und den identischen Umlageschlüssel, wie bei den Stromkostenpositionen.