Anbei finden Sie die Voraussetzungen, damit Sie mit objego eine Heizkostenabrechnung erstellen können.
- Mietobjekt: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindesten zwei Einheiten
- Nutzungen: Es gibt keine gewerbliche Nutzung/Mietvertrag bei dem die Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
- Abrechnungszeitraum: Der Abrechnungszeitraum muss vom 01. Januar bis 31. Dezember gehen.
- Heizungstyp: Gasheizung (anderen Heizungstypen werden aktuell noch nicht unterstützt)
- Brennstoffart: Leitungsgebundenes Gas (z.B. Erdgas cbm (Typ LL, L, E bzw. H) oder Erdgas in kWh (Lieferung über das Gasnetz)
- Messtechnik:
- Heizverbrauch der Raumwärme: nach Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler (eine Kombination aus beiden ist nicht möglich)
- Warmwasserverbrauch: nach Wassermenge (Kubikmeter)
Die Wärmemenge, die durch die Warmwasserversorgung entsteht, wird mit einer Formel gemäß §9 (2) HKVO berechnet. Die Heizkostenabrechnung kann nicht mit objego erstellt werden, wenn die Wärmemenge (kWh) für das Warmwasser bereits durch einen Zähler erfasst wird.