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Die Betriebskostenabrechnung wird in objego für das gesamte Mietobjekt (Beispiel: Mehrfamilienhaus), also allen erfassten Mietern/Nutzungen für den gewählten Abrechnungszeitraum gleichzeitig erstellt. Es ist nicht möglich eine Zwischenabrechnung für einzelne Perioden oder Mieter/Nutzungen separat zu erstellen. 

Als Vermieter ist man bei Auszug eines Mieters während der Abrechnungsperiode nicht verpflichtet eine Zwischenabrechnung der Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter muss sich bis zum Ende der Abrechnungsperiode gedulden, da in den meisten Fällen auch erst dann alle Rechnungen vorliegen.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat Ihr Mieter somit kein Recht auf eine Zwischenabrechnung der Betriebskosten. 

 

Zusätzliche Informationen zu den Fristen, im Bezug auf die Betriebskostenabrechnung finden Sie im nachfolgenden Blog-Artikel.

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