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Wenn Sie Heizkostenvorauszahlungen vereinbart haben, aber keine Heizkosten in objego angeben, werden die Heizkostenvorauszahlungen in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt.

Das bedeutet Sie müssen die Heizkosten und Heizkostenvorauszahlungen separat abrechnen. 

 

Beispiel:

Sie haben im Mietvertrag 100€ Betriebskostenvorauszahlungen und 100€ Heizkostenvorauszahlungen vereinbart. Wenn Sie die Heizkosten nicht an dieser Stelle über objego angeben, wird für den Vertrag eine Gesamtvorauszahlung von 1.200€ für das Jahr ermittelt. Wenn Sie die Heizkosten in objego angeben, wird für den Vertrag eine Gesamtvorauszahlung von 2.400€ für das Jahr ermittelt."

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