Wenn Sie Heizkostenvorauszahlungen vereinbart haben, aber keine Heizkosten in objego angeben, werden die Heizkostenvorauszahlungen in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt.
Das bedeutet Sie müssen die Heizkosten und Heizkostenvorauszahlungen separat abrechnen.
Beispiel:
Sie haben im Mietvertrag 100,00 € Betriebskostenvorauszahlungen und 100,00 € Heizkostenvorauszahlungen vereinbart. Wenn Sie die Heizkosten nicht an dieser Stelle über objego angeben, wird für den Vertrag eine Gesamtvorauszahlung von 1.200,00 € für das Jahr ermittelt. Wenn Sie die Heizkosten in objego angeben, wird für den Vertrag eine Gesamtvorauszahlung von 2.400,00 € für das Jahr ermittelt."