Wenn Sie eine Immobilie innerhalb des Abrechnungszeitraums erworben haben, ändert sich für die übernommenen Mieter nichts. Das bedeutet, dass die Mieter nur eine Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum erhalten.
Wenn während des Abrechnungszeitraum der Kauf stattfindet, sind Sie als neuer Eigentümer dazu verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Sie haben aber Anspruch auf Mithilfe des alten Vermieters.
Nachzahlungsansprüche stehen Ihnen als Käufer zu, aber müssen Sie auch für Guthaben des Mieters einstehen.