Sie müssen für den gesamten Abrechnungszeitraum eine Nutzung anlegen. Es darf kein Tag des Abrechnungszeitraums übrigbleiben. Das bedeutet, für jeden Tag des Abrechnungszeitraums muss ein Mieter, Selbstnutzung oder Leerstand hinterlegt sein. Nur dann kann die Betriebskostenabrechnung erstellt werden.
Bitte beachten Sie dabei, ob ein Monat 30 bzw. 31 Tage hat.