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Die Kosten für Dienstleistungen (nach § 35a EStG) können Sie im Zuge der Betriebskostenabrechnung angeben. Diese werden auf der Betriebskostenabrechnung separat aufgeführt. 

 

1. 

Die Kosten für Dienstleistungen können Sie beim Anlegen der Rechnung unter dem Punkt  "Lohnkostenanteil hinzufügen +"  in der Betriebskostenabrechnung angeben. 

 

2. 

Die Kosten können Sie anteilig nach “Handwerkerleistungen”, “haushaltsnahe Dienstleistungen” und “haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse” aufteilen. 

 

3. 

Die Aufteilung der angegebenen Kosten wird in der Betriebskostenabrechnung (PDF Datei) separat auf der letzten Seite aufgeführt. 

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