Durchblättern

Der Abrechnungszeitraum ist in objego frei wählbar, muss aber immer ein volles Jahr betragen, z. B. 01.01. - 31.12.. 

Eine Aufteilung der Rechnung auf zwei Abrechnungsperioden ist leider nicht möglich. Falls die Rechnung abweichend zum definierten Abrechnungszeitraum ist, müsste ein Tagessatz errechnet und anhand der Nutzungsdauer des Mieters der umzulegende Betrag ermittelt werden. 

Idealerweise lassen Sie den Rechnungszeitraum bei dem Versicherungsdienstleister an den Abrechnungszeitraum anpassen. 

War dieser Beitrag hilfreich?

3 von 7 fanden dies hilfreich