Mit Kostenarten und den dazugehörigen Umlageschlüssel definieren Sie, wie Sie Ihrer Rechnungen in der Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen möchten.
objego bietet Ihnen hierzu die gängigsten Kostenarten, basierend auf der Betriebskostenverordnung (BetrKV), als Auswahl an:
Grundsteuer | Gebäudeversicherung |
Kaltwasser | Entwässerung |
Allgemeinstrom | Aufzugskosten |
Gartenpflege | Müllabfuhr |
Weitere Kostenarten, die Sie für einer Rechnung verwenden können, finden Sie unter „Kostenarten ohne Umlageschlüssel“.
Sollten Sie dennoch eine Kostenart vermissen, bietet objego Ihnen auch die Möglichkeit „Eigene Kostenarten“ anzulegen. Mit dieser Funktion können Sie frei bestimmen, wie Ihre Kostenart benannt werden soll. Orientieren Sie sich hierbei jedoch an der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und bringen Sie in Erfahrung, ob Sie diese Kostenart auch auf der Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen dürfen.
Noch mehr Informationen zu Kostenarten finden Sie in unserem Blog-Artikel zur Betriebskostenverordnung: