Durchblättern

Anbei finden Sie die Voraussetzungen, damit Sie mit objego eine Heizkostenabrechnung erstellen können.

  • Mietobjekt: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens zwei Einheiten (Wohneinheiten).
  • Nutzungen: Es gibt keine gewerbliche Nutzung/Mietvertrag (Gewerbeeinheiten), bei dem die Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
  • Abrechnungszeitraum: Der Abrechnungszeitraum muss vom 1. Januar bis 31. Dezember gehen.
  • Heizungstyp: Gasheizung (andere Heizungstypen werden aktuell noch nicht unterstützt)
  • Brennstoffart: Leitungsgebundenes Gas (z. B. Erdgas cbm (Typ LL, L, E bzw. H) oder Erdgas in kWh (Lieferung über das Gasnetz)
  • Messtechnik:
    • Heizverbrauch der Raumwärme: nach Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler (eine Kombination aus beiden ist nicht möglich)
    • Warmwasserverbrauch: nach Wassermenge (Kubikmeter) 

Die Wärmemenge, die durch die Warmwasserversorgung entsteht, wird mit einer Formel gemäß § 9 (2) HKVO berechnet. Die Heizkostenabrechnung kann nicht mit objego erstellt werden, wenn die Wärmemenge (kWh) für das Warmwasser bereits durch einen Zähler erfasst wird. 

War dieser Beitrag hilfreich?

8 von 39 fanden dies hilfreich