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Sie haben in mehreren Bereichen die Möglichkeit, Rückerstattungen/Gutschriften in Bezug auf Kostenarten zu erfassen:

 

Im Bereich: Einnahmen und Ausgaben

Die erste Möglichkeit ist die manuelle Erfassung der Rückerstattung. Gehen Sie dazu in der Übersicht dieses Bereichs auf „Position hinzufügen“ und anschließend auf „Rückerstattung hinzufügen“.

 

Im Anschluss erscheint die Eingabemaske für die Erfassung der Rückerstattung. Dort tragen Sie die erforderlichen Angaben zum Buchungsdatum und des betreffenden Mietobjekts ein. Anschließend erfassen Sie über „Ausgabeart hinzufügen“ Details wie Betrag, Kostenart und ggf. zugehörige Betriebskostenabrechnung. Abschließend bestätigen Sie die Angaben über „Rückerstattung hinzufügen“.

 

Sofern Sie Ihre Bank/Bankkonten mit objego verbunden haben, können Sie im Bereich „Einnahmen & Ausgaben“ und dem Reiter „Nicht importierte Positionen“ die entsprechende Gutschrift als Rückerstattung importieren.

 

 

Im Bereich: Betriebskosten (Vorgang der Betriebskostenabrechnung)

Erhaltene Gutschriften/Rückerstattungen betreffend umlagefähiger Kostenarten können Sie direkt im Vorgang der Betriebskostenabrechnung im Schritt „Rechnung“ erfassen. Gehen Sie hierzu wie folgt vor.

 

Betriebskostenabrechnung starten/aufrufen:

Im Bereich „Betriebskosten“ starten Sie eine neue Betriebskostenabrechnung über "Betriebskostenabrechnung erstellen" oder rufen einen vorhandenen Vorgang mit dem Status „In Bearbeitung“ über die Liste in dem Bereich auf.

 

Rechnung hinzufügen:

Im Schritt „Rechnungen“ fügen Sie mit der Funktion "Rechnung hinzufügen" eine neue Position, in diesem Fall die erhaltene Gutschrift als Rückerstattung, hinzu.

 

Details der Rückerstattung erfassen:

Im Vorgang wählen Sie als Erstes „Rückerstattung“, erfassen den Betrag der Rückerstattung/Gutschrift und wählen anschließend die betreffende Kostenart, der Sie die Gutschrift zuweisen möchten. 

 

Im Anschluss wird der erfasste Betrag der Rückerstattung nach dem zugewiesenen Umlageschlüssel auf die betreffenden Nutzungen verteilt. 

 

Berücksichtigung der Rückerstattung auf der Betriebskostenabrechnung:

Wenn Sie bereits Rechnung(en) zu der gewählten Kostenart erfasst haben, wird der Betrag der Gutschrift von den erfassten Gesamtkosten abgezogen. Durch die Gutschrift verringert sich der Gesamtbetrag der Kostenart.

 

 

 

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