Bei einer Kaution handelt es sich um eine Geldsumme, die als Sicherheitsleistung beim Mieten einer Wohnung oder Ähnliches hinterlegt wird. Kautionszahlungen werden in objego nicht als Einnahmen verbucht, sondern können beim Anlegen des Mietvertrages oder nachträglich im bestehenden Mietvertrag eingetragen werden.
Weiter Informationen zum Thema Kaution finden Sie in unserem Blogartikel:
Beim Anlegen eines Mietvertrags
Nachträglich im angelegten Mietvertrag