Grundsätzlich müssen alle Personen, die in einer Einheit leben, beim Umlageschlüssel Personen berücksichtigt werden. Die Erfassung erfolgt unabhängig vom Alter, daher zählen auch Kleinkinder und Säuglinge als eine Person.
Bei einem Leerstand wird beim Umlageschlüssel Personen mit der Personenzahl Eins(1) gerechnet.
Bei älteren Mietverträgen und/oder Sondervereinbarungen:
Mit der Funktion eigene Umlageschlüssel haben Sie die Möglichkeit, halbe Personen (mit dem Wert: 0,5) im Zuge der Betriebskostenabrechnung anzugeben und Kosten entsprechend umzulegen.