Garagen/Stellplätze können auf mehreren Arten in objego abgebildet werden:
1. Garage/Stellplatz als separates Mietobjekt erfassen
2. Garage/Stellplatz als Verwaltungseinheit innerhalb des Mietobjektes erfassen
3. Garage/Stellplatz in Verbindung mit Wohneinheiten, zur Nutzung der Mieteingangskontrolle bei erhaltenen Gesamtbeträgen
Hinweis: In der Variante 1 & 2 können die Garagen/Stellplätze bei der Betriebskostenabrechnung ausgewählt werden oder werden bei Kosten mit dem Umlageschlüssel: Direktzuordnung, nach Verbrauch (z.B. Wasserverbrauch) und MEA: Miteigentumsanteil (in Mietobjekten von Eigentumswohnen) berücksichtigt.
1. Sie können Garage/Stellplatz einzeln als eigenständiges Mietobjekt, über den Bereich: Mietobjekte und der Funktion: Mietobjekt anlegen erstellen.
Hierzu wählen Sie in dem Vorgang den Objekttyp: Garage/Stellplatz und erfassen das Mietobjekt mit Adresse und den Details zur Garagen/Stellplatz Einheit.
Im Bezug auf die Erstellung der Betriebskostenabrechnung können Sie die einzelnen Garagen/Stellplätze des angelegten Mietobjektes einzeln auswählen.
2. Wenn Sie mehrere Garagen/Stellplätze in einem bestehenden Mietobjekt, wie Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung verwalten möchten, können Sie dies wie folgt im Programm abbilden.
Wechseln Sie in die Mietobjektübersicht im Bereich: Mietobjekt und dem Klick auf die Adresse Ihres Mietobjektes.
In der Mietobjektübersicht finden Sie die Funktion: Einheit hinzufügen, darüber können Sie mittels des Einheitentyp: Garage/Stellplatz, die entsprechende Anzahl der Garagen/Stellplätze im bestehenden Mietobjekt anlegen und nachfolgend verwalten.
Beim Objekttyp: Mehrfamilienhaus werden die erfassten Garagen/Stellplatz Einheiten in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.
Beim Objekttyp: Eigentumswohnung kann die Garage bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung im ersten Schritt der Objektauswahl gesondert gewählt werden.
3. Bei Mietverträgen in denen eine Gesamtzahlung der Einheit und Garage/Stellplatz vereinbart wurde und Sie nachfolgend die Mieteingangskontrolle nutzen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:
In der Einheit erfassen Sie beim Anlegen der Nutzung/Mieter, im Schritt "Zahlungen" bei Kaltmiete, die Kaltmiete der Einheiten und der Garagen/Stellplatz zusammen.
Zusätzlich können sie im Bereich: Sonstige Vereinbarungen, im erstellten Mietvertrag, die Aufteilung der Kaltmiete betreffend Wohn-/Gewerbeeinheit und Garage/Stellplatz schriftlich erfassen.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Art der Abbildung keine ersichtliche Trennung zwischen Kaltmiete der Einheit und der Miete der Garage/Stellplatz besteht und diese bei dem Objekttyp: Mehrfamilienhäusern auf der vorbereiteten Anlage V nicht separat ausgewiesen wird.