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Garagen/Stellplätze können auf mehreren Arten in objego abgebildet werden:

1. Garage/Stellplatz als separates Mietobjekt erfassen

2. Garage/Stellplatz als Verwaltungseinheit innerhalb des Mietobjektes erfassen

3. Garage/Stellplatz in Verbindung mit Wohneinheiten, zur Nutzung der Mieteingangskontrolle bei erhaltenen Gesamtbeträgen

 

Hinweis: In den Varianten 1 & 2 können die Garagen/Stellplätze bei der Betriebskostenabrechnung ausgewählt werden oder werden bei Kosten mit dem Umlageschlüssel „Direktzuordnung“ nach Verbrauch (z. B. Wasserverbrauch) und MEA: Miteigentumsanteil (in Mietobjekten von Eigentumswohnungen) berücksichtigt.

 

1. Garage/Stellplatz als separates Mietobjekt erfassen

Sie können Garage/Stellplatz einzeln als eigenständiges Mietobjekt über den Bereich„ und die Funktion „Mietobjekt anlegen“ erstellen.

 

Hierzu wählen Sie in dem Vorgang den Objekttyp „Garage/Stellplatz“ und erfassen das Mietobjekt mit Adresse und den Details zur Garagen-/Stellplatzeinheit.

 

In Bezug auf die Erstellung der Betriebskostenabrechnung können Sie die einzelnen Garagen/Stellplätze des angelegten Mietobjektes einzeln auswählen.

 

2. Garage/Stellplatz als Verwaltungseinheit innerhalb des Mietobjektes erfassen

Wenn Sie mehrere Garagen/Stellplätze in einem bestehenden Mietobjekt, wie Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung, verwalten möchten, können Sie dies wie folgt im Programm abbilden:

Wechseln Sie in die Mietobjektübersicht im Bereich „Mietobjekt“ und klicken Sie auf die Adresse Ihres Mietobjektes.

 

In der Mietobjektübersicht finden Sie die FunktionEinheit hinzufügen“. 

 

Darüber können Sie mittels „Einheit hinzufügen“ und des Einheitentyps „Garage/Stellplatz“ die entsprechende Anzahl der Garagen/Stellplätze im bestehenden Mietobjekt anlegen und nachfolgend verwalten.

 

Beim Objekttyp „Mehrfamilienhaus“ werden die erfassten Garagen-/Stellplatz-Einheiten in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.

Beim Objekttyp „Eigentumswohnung“ kann die Garage bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung im ersten Schritt der Objektauswahl gesondert gewählt werden.

 

3. Garage/Stellplatz in Verbindung mit Wohneinheiten (z.B. zur Nutzung der Mieteingangskontrolle bei erhaltenen Gesamtbeträgen)

Bei Mietverträgen, in denen eine Gesamtzahlung der Einheit und Garage/des Stellplatzes vereinbart wurde und Sie nachfolgend die Mieteingangskontrolle nutzen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

In der Einheit erfassen Sie beim Anlegen der Nutzung/Mieter im Schritt "Zahlungen" bei Kaltmiete die Kaltmiete der Einheiten und der Garagen/Stellplätze zusammen.

 

Zusätzlich können sie im Bereich „Sonstige Vereinbarungen“ im erstellten Mietvertrag die Aufteilung der Kaltmiete betreffend Einheit und Garage/Stellplatz schriftlich erfassen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Art der Abbildung keine ersichtliche Trennung zwischen Kaltmiete der Einheit und der Miete der Garage/des Stellplatzes besteht und diese bei dem Objekttyp „Mehrfamilienhäuser“ auf der vorbereiteten Anlage V nicht separat ausgewiesen wird.

 

 

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