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Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung muss die Vorauszahlung im jeweiligen Monat eingetragen werden. Wenn es einen Zahlungsverzug gegeben hat, dann muss die Miete in dem Monat eingetragen werden, für welchen die Zahlung gilt und bei „Erhalten am" kann das Buchungsdatum eingetragen werden.  

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Bitte beachten Sie:

Wenn für einen oder mehrere Monate kein Geldeingang eingetragen wurde, werden die fehlenden Vorauszahlungen bei der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt. Mit einem Hinweis werden Sie vom System gewarnt, dass es bei einer/mehreren Einheit(en) fehlende Vorauszahlungen gibt. Sie können dennoch mit der Betriebskostenabrechnung fortfahren. 

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