Je nachdem, welche Art der Vermietung auf Ihr Mietobjekt zutrifft, können die Einkünfte in der Anlage V unterschiedlich berücksichtigt werden.
Im Fall einer Ferienwohnung, die Sie vermieten, kann dies nicht in objego unterschieden werden. Trifft das bei Ihnen für Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus zu, müssen Sie diese Einkünfte und anteiligen Nebenkosten aus den exportierten Ergebnissen subtrahieren.
Werden Wohnungen nur kurzfristig vermietet, gelten andere Bestimmungen zur Ausweisung in der Anlage V. objego geht allerdings immer von einer langfristigen Vermietung aus. Vermieten Sie Ihre Wohnungen kurzfristig (vereinbarter Mietzeitraum geringer als 6 Monate), wird dies von objego nicht separat berücksichtigt, sondern genauso wie eine langfristige Vermietung behandelt.
Vermieten Sie an Angehörige, kommt es bei den Angaben in der Anlage V darauf an, wie hoch die veranschlagte Miete im Vergleich zur ortsüblichen Miete ist. Sollten Sie weniger als 50 % der ortsüblichen Miete verlangen, müssen Sie diese aus dem Ergebnis der Tabelle für die Anlage V, die objego exportiert, subtrahieren, da die Vermietung an Angehörige zu marktunüblichen Konditionen nicht in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden kann.