Durchblättern

Sie erhalten keine Heizkostenabrechnung, auf der die Kosten pro Mieter im Abrechnungszeitraum aufgeführt sind und möchten dennoch die Heizkosten in der Betriebskostenabrechnung erfassen?

Basierend darauf, ob Sie in den bestehenden Mietverträgen eine Heizkostenvorauszahlungen berechnen oder nicht, unterscheidet sich das Vorgehen, wie Sie Heizkosten in objego umlegen können.


Ohne Heizkostenvorauszahlung:

Wenn Sie keine Heizkostenvorauszahlung in den bestehenden Mietverträgen vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit die Heizkosten mit einer eigenen Kostenart: z.B.: Heizkosten und einem eigenen Umlageschlüssel der Verbrauchsmenge, in der Betriebskostenabrechnung, mit der Angabe der Verbrauchsmenge jedes einzelnen Mieters umzulegen.

mceclip0.png

mceclip1.png

 

Mit Heizkostenvorauszahlung:

Wenn Sie eine Heizkostenvorauszahlung in den bestehenden Mietverträgen vereinbart haben, müssen Sie die Beträge der Heizkosten (wenn keine Heizkostenabrechnung eines Messdienstleisters vorliegt) manuell für jeden einzelnen Mieter ermitteln und nachfolgend in der Betriebskostenabrechnung im Bereich Heizkosten eintragen. Nur so werden die Heizkostenvorauszahlungen, die der Mieter geleistet hat, mit den eingetragenen Heizkosten verrechnet.

 

War dieser Beitrag hilfreich?

6 von 21 fanden dies hilfreich