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Objego weist bei gewerblichen Mietern die USt pauschal aus. Die Nebenkosten teilen umsatzsteuerlich als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung (Miete).

Pauschal: Der Eigentümer der Liegenschaft hat für die Nutzeinheiten bezüglich der Vermietung und Verpachtung auf die Steuerbefreiung verzichtet. Alle Kosten werden netto aufgeführt und zusammengerechnet. Die Miete unterliegt als Hauptleistung dem Steuersatz von 19 %. Aus diesem Grund weisen wir bei Kostenarten mit 0 % oder 7 % MwSt den vollen MwSt-Satz von 19 % bei vorsteuerabzugsberechtigten Mietern aus. 

Nach Beleg: Für jeden Beleg wird der MwSt.-Satz wie angegeben aufgeführt. Das ist nur relevant, wenn die Hauptleistung die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist und wenn der Eigentümer gleichzeitig der Besitzer (Mieter) der Gewerbeeinheit ist.  

Es gibt Gewerbe, welche keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielen wie zum Beispiel Arztpraxen. Hier ist kein Ausweisen der USt notwendig. 

 

Um die USt für jede Kostenart separat auszuweisen, muss im Mietvertrag der Gewerbeeinheit, genauer in den Mieter-Angaben, bei der Option: Sind Sie als Vermieter der Betreiber des Gewerbes? "JA" ausgewählt werden. 

 

Nachfolgend wird bei dem Punkt: Umsatzsteuerausweis auf der Betriebskostenabrechnung die Option angezeigt, dass die USt separat für jede Kostenart ausgewiesen wird. Siehe Ausschnitte anbei. 

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