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Beim Erfassen von Rechnung haben Sie die Möglichkeit mit dem Setzten des Hakens bei "Gewerbeeinheit(en) einen gesonderten Teilbetrag zuweisen" (über Einnahmen & Ausgaben) bzw. "Feste Teilbeträge für Gewerbeeinheiten" (im Vorgang der Betriebskostenabrechnung) nachfolgend einen gesonderten Teilbetrag einer oder mehreren Gewerbeeinheiten innerhalb des Mietobjektes zuzuweisen.

 

In Einnahmen & Ausgaben:

 

Im Vorgang der Betriebskostenabrechnung:

 

Im nächsten Schritt können dann die Kosten für die Gewerbeeinheit(en) mittels Direktzuordnung aufgeteilt werden. Der Restbetrag wird nach dem ausgewählten Umlageschlüssel auf die weiteren Mieter/Nutzungen umgelegt.

 

In Einnahmen & Ausgaben:

 

Im Vorgang der Betriebskostenabrechnung:

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