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Sie erhalten von Ihrem Messdienstleister eine Heizkostenabrechnung, auf der die Kosten pro Mieter im Abrechnungszeitraum aufgeführt sind. Zusätzlich kennen Sie den Gesamtverbrauch und -kosten für die Abrechnung. 

 

Wählen Sie beim Starten der Betriebskostenabrechnung, das betreffende Mietobjekt und den Abrechnungszeitraum. Im Anschluss wählen Sie bei der Frage: Möchten Sie die Heizkosten mit abrechnen?, den Punkt: Externe Heizkostenabrechnung einfügen.

 

Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung gestartet haben, können Sie im Schritt "Heizkosten" auf "Ja" klicken und die Gesamtkosten wie auch die Kosten pro Mieter verteilen. 

 

Wenn Sie wünschen, dass eine Verrechnung der Heizkostenvorauszahlungen und der tatsächlich angefallenen Heizkosten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt wird, so achten Sie darauf, dass Sie bei der Erstellung des Mietvertrages eine getrennte Aufführung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen vornehmen. Sie klicken hierfür wie in folgender Darstellung abgebildet auf den umkreisten Button und tragen die entsprechenden Informationen ein. 

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Natürlich können Sie die Heizkostenabrechnung auch integrieren, wenn Sie diese nicht extra ausweisen. Dann werden die Heizkosten von den Gesamtbetriebskostenvorauszahlungen abgezogen. 

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