Wenn eine Vermietungsabsicht vorliegt, dürfen anteilige Werbungskosten auch für Leerstände steuerlich geltend gemacht werden. objego geht bei der Berechnung der steuerlich absetzbaren Werbungskosten von einer Vermietungsabsicht aus. Werbungskosten werden daher in objego auch für Leerstände geltend gemacht.