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Alle Kosten, die bei der Erfassung der Zahlung für „Alle Mietobjekte” angelegt wurden, werden in der Anlage V zu je gleichen Teilen je Mietobjekt aufgeführt. Die Kosten werden jedoch nur auf ein Objekt umgelegt, sofern im Steuerjahr eine Vermietung im Objekt vorlag.

 

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