Ja, die Kosten Ihres objego Pakets sind steuerlich absetzbar.
Sie können die Kosten, über den Bereich: Einnahmen & Ausgaben, als Ausgabe unter der nicht umlagefähigen Kostenart: Verwaltungskosten verbuchen.
Bitte beachten Sie, das die Kosten des objego Pakets nicht umlagefähig (Betriebskostenabrechnung) sind.