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Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Mietobjekte mit Gewerbeeinheiten haben Sie die Möglichkeit, bei der Erfassung von Rechnungen entsprechende USt.-Sätze anzugeben.

 

Der Rechnungsbetrag enthält z.B. keine USt., 5%, 7%, 16% oder 19% USt.. Das System ermittelt nach der Angabe der Gesamtkosten (Brutto) und des gewählte USt.-Satzes automatisch die Gesamtkosten  (Netto). 

 

 

Die erfassten Rechnungen in der Betriebskostenabrechnung teilen sich bei Gewerbeeinheiten mit pauschaler USt.-Ausweisung, das Schicksal der Hauptleistung.

Für die Berechnung werden die ermittelten Netto-Werte verwendet und nachfolgend mit dem, für das Steuerjahr gültigen Steuersatz (in der Regel: 19%) ausgewiesen.

 

 

Zusätzliche Informationen wie Sie die Umsatzsteuer auf der Betriebskostenabrechnung ausweisen können, finden Sie im nachfolgenden Help Center Artikel.

 

 

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