Garagen/Stellplätze können auf mehreren Arten in objego abgebildet werden:
1. Garage/Stellplatz als separates Mietobjekt erfassen
2. Garage/Stellplatz als Verwaltungseinheit innerhalb des Mietobjektes erfassen
3. Garage/Stellplatz als Einheit für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung erfassen
4. Garage/Stellplatz in Verbindung mit Wohneinheiten, zur Nutzung der Mieteingangskontrolle bei erhaltenen Gesamtbeträgen
1. Sie können Garage/Stellplatz einzeln als eigenständiges Mietobjekt, über den Bereich: Mietobjekte und der Funktion: Mietobjekt anlegen erstellen.
Hierzu wählen Sie in dem Vorgang den Objekttyp: Garage/Stellplatz und erfassen das Mietobjekt mit Adresse und den Details zur Garagen/Stellplatz Einheit.
Bitte beachten Sie hier den Hinweis, dass für diese Art des Mietobjektes keine Betriebskostenabrechnung erstellt werden kann und es sich um ein reines Verwaltungsobjekt handelt.
2. Wenn Sie mehrere Garagen/Stellplätze in einem bestehenden Mietobjekt, wie Mehrfamilienhaus, Wohn - / und Geschäftshaus oder Eigentumswohnung verwalten möchten, können Sie dies wie folgt im Programm abbilden.
Wechseln Sie in die Mietobjektübersicht im Bereich: Mietobjekt und dem Klick auf die Adresse Ihres Mietobjektes.
In der Mietobjektübersicht finden Sie die Funktion: Einheit hinzufügen, darüber können Sie mittels des Einheitentyp: Garage/Stellplatz, die entsprechende Anzahl der Garagen/Stellplätze im bestehenden Mietobjekt anlegen und nachfolgend verwalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Art der Einheit nicht bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt wird.
3. Sollten Sie Garagen/Stellplätze, innerhalb eines Mehrfamilienhause, Wohn-/Geschäftshauses oder Gewerbeeinheit(en) haben, für die Sie eine Betriebskostenabrechnung erstellen möchten, legen Sie die Einheit(en) als Wohneinheit(en) an. Die Bezeichnung der Einheit können Sie natürlich entsprechend ändern. Die erfassten Einheiten werden bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass diese Art der Abbildung nicht bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern möglich ist.
4. Bei Mietverträgen in denen eine Gesamtzahlung der Einheit und Garage/Stellplatz vereinbart wurde, Sie nachfolgend die Mieteingangskontrolle nutzen möchten und keine separate Betriebskostenabrechnung erstellt werden muss, können Sie wie folgt vorgehen:
Sie erfassen in diesem Fall keine gesonderten Garagen/Stellplatz Einheit.
In der Einheit erfassen Sie beim Anlegen der Nutzung/Mieter, im Schritt: Zahlungen, bei Kaltmiete, die Kaltmiete der Einheiten und der Garagen/Stellplatz zusammen.
Zusätzlich können sie im Bereich: Sonstige Vereinbarungen, im erstellten Mietvertrag, die Aufteilung der Kaltmiete betreffend Wohn-/Gewerbeeinheit und Garage/Stellplatz schriftlich erfassen.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Art der Abbildung keine ersichtliche Trennung zwischen Kaltmiete der Einheit und der Miete der Garage/Stellplatz besteht und diese bei dem Objekttyp: Mehrfamilienhäusern auf der vorbereiteten Anlage V nicht separat ausgewiesen wird.